9629 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (17. FSG-Novelle)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates erweitert den Kreis der Berechtigten zur Durchführung von Perfektionsfahrten für die Klassen A1, A2 und A sowie der Motorradausbildungen im Rahmen des Stufenzuganges bei diesen Klassen. Diese Ausbildungen sollen außer von Fahrschulen auch von den Autofahrerclubs durchgeführt werden dürfen.

Weitere Punkte betreffen den Wohnsitzbegriff basierend auf der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (3. Führerscheinrichtlinie), das Lenken von Motorrädern (Klasse A1) mit einer Nicht-EWR-Lenkberechtigung, den Widerruf der Anbindung an das Führerscheinregister für Fahrschulen bei Nichtbezahlung der ZMR-Kosten und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erteilung von Genehmigungen von neuen Testverfahren für die verkehrspsychologische Untersuchung.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Gerd Krusche, Mag. Nicole Schreyer, Anneliese Junker und Martin Preineder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 07 12

                                    Rene Pfister                                                                Hans-Jörg Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender