9632 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird

Die Abgeordneten Johann Hell, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 15. Juni 2016 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Mit den BGBl. I Nr. 58/2015 und BGBl. I Nr. 61/2015, beide ausgegeben am 27. Mai 2015, wurde das Kraftfahrliniengesetz geändert. Einerseits kam es durch das zeitgleiche Inkrafttreten beider Novellen in der konsolidierten Fassung des KflG zu dem ungewollten Effekt einer doppelten Absatznummerierung in § 49 und andererseits sind Redaktionsversehen in § 4a Abs. 2 KflG, in den Strafbestimmungen des § 47 Abs. 7 KflG und in § 48 Abs. 1 KflG zu korrigieren.“

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Armin Forstner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 07 12

                                    Rene Pfister                                                                Hans-Jörg Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender