9634 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgebührengesetz, die Fernmeldegebührenordnung und das Fernmeldegebührengesetz geändert werden

Der Beschluss des Nationalrates hat die Regelungen der Berücksichtigung von Abzugsposten für die Berechnung des Haushaltseinkommens für Zwecke einer Rundfunkgebührenbefreiung zum Gegenstand. Mit diesem Beschluss des Nationalrates wird die durch den VfGH festgestellte Verfassungswidrigkeit beseitigt. Darüber hinaus sorgt im Falle anderer Mietformen als jener im Sinne des Mietrechtsgesetzes, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und anderer vergleichbarer mieterschützender Gesetze der Abzug eines Pauschalbetrages als anrechenbarer Wohnaufwand für eine Gleichbehandlung.

Zu den weiteren erforderlichen Anpassungen zählt die Änderung des Begriffes „Haushalts-Nettoeinkommen“. Die Neuregelung sieht eine Klarstellung dahin gehend vor, dass die Einkünfte der am Standort einer zu pflegenden Person lebenden Pflegeperson, die aus den Einkünften anderer im Haushalt lebender Personen bestritten werden, nicht anzurechnen sind.

Eine weitere Neuerung betrifft die 24-Stunden-Betreuung. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, die Ausgaben für die 24-Stunden-Betreuung, für die ein Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministeriumservice gewährt wird, unmittelbar nachzuweisen. Diese Änderung ermöglicht es den Rundfunkteilnehmern, außergewöhnliche Belastungen sofort geltend zu machen.

 

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Grimling.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller und Mag. Ernst Gödl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Grimling gewählt.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 07 12

                              Elisabeth Grimling                                                             Stefan Schennach

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender