9641 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BPräsWG geändert wird

 

Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:

 

Nach Ziffer 4 wird eine neue Ziffer 4a eingefügt:

 

„4a. § 10a Abs. 4 lautet:                                                           

„ (4) Der Wahlleiter hat den Wähler anzuweisen, sich in die Wahlzelle zu begeben. Dort hat der Wähler den amtlichen Stimmzettel auszufüllen und ihn in das Wahlkuvert zu legen. Anschließend hat der Wähler aus der Wahlzelle zu treten und das Wahlkuvert ungeöffnet in die Wahlurne zu legen. Will er das nicht, hat er  das Wahlkuvert dem Wahlleiter zu übergeben, worauf dieser das Wahlkuvert in die Wahlurne legt.““