9651 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2016 betreffend Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates verfolgt folgende Ziele:

-              Förderung von Schlüsselinvestitionen und Exporten der Europäischen Union und Österreichs im                 Irak und Beitrag dazu, diesen in die Weltwirtschaft zu integrieren.

-              Fortsetzung der bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Irak     in einer Vielzahl von Bereichen, von Gesundheit und Bildung bis hin zu Umwelt und Energie.   Darüber hinaus enthält das Abkommen Bestimmungen zu Themen wie Bekämpfung des Terrorismus, Eindämmung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Stärkung der       Menschenrechte.

Der vorliegende Beschluss umfasst daher hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-              Förderung des Handels und der Investitionen

-              Regelmäßiger politischer Dialog zwischen der EU und dem Irak über die Umsetzung des Abkommens

Im Kern geht es um die Schaffung der ersten Vertragsbeziehung zwischen der EU und dem Irak als solide Grundlage für den Ausbau der Beziehungen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. Oktober 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Edgar Mayer, Stefan Schennach, Ana Blatnik, Mag. Dr. Ewa Dziedzic und Gerhard Dörfler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Oktober 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 10 24

                                Ing. Eduard Köck                                                                Mag. Ernst Gödl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender