9663 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird, Ermächtigungen zu Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen geändert werden sowie das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert und das SIVBEG-Errichtungsgesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2017)

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden, wie aus Vorblatt und wirkungsorientierter Folgenabschätzung ersichtlich, begleitend zum Bundesfinanzgesetz 2017 verschiedene budgetwirksame Maßnahmen getroffen.

Gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG steht dem Bundesrat betreffend Art. 1 (Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen) und Art. 2 (Änderung von Ermächtigungen zu Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen) kein Mitwirkungsrecht zu.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. November 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Edgar Mayer, Dr. Heidelinde Reiter und Monika Mühlwerth.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 11 29

                                    Rene Pfister                                                                    Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender