9664 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

Das Regierungsprogramm für die XXV. Gesetzgebungsperiode sieht im Bereich Infrastruktur und Verkehr u.a. vor, dass die bereits in den letzten Regierungsperioden begonnene Schieneninfrastrukturoffensive auf Grundlage des Zielnetzes fortgeführt wird. Gemäß § 42 Abs. 3 des Bundesbahngesetzes sind über Zuschüsse des Bundes zum Betrieb der Schieneninfrastruktur und deren Bereitstellung sowie zur Instandhaltung, zur Planung und zum Bau von zwei gesonderte Verträge mit jeweils sechsjähriger Laufzeit abzuschließen. Diese Verträge sind jährlich jeweils um ein Jahr zu ergänzen, auf den neuen sechsjährigen Zeitraum anzupassen und umfassen auch jene Zuschüsse des Bundes, die nicht die Rahmenplanfinanzierung betreffen, sondern für den Betrieb der Schieneninfrastruktur und deren Bereitstellung an die Nutzer geleistet werden.

Im Hinblick auf die für 2016 gemäß BGBl. I Nr. 141/2015 für die Untergliederung 41 „Verkehr, Innovation und Technologie“ vorgesehene Auszahlungsobergrenze in der Höhe von 3.808,769 Mio. Euro liegt die Betragsgrenze nach bei rd. 380,877 Mio. Euro jährlich. Für die Begründung der erforderlichen Vorbelastungen für die Finanzjahre 2017 bis 2022 betreffend § 42 Abs. 1 und 2 des Bundesbahngesetzes ist daher eine bundesgesetzliche Ermächtigung einzuholen.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates geht davon aus, dass Vorbelastungen, welche gemäß § 90 BHG innerhalb des Vertragszeitraums bis 2022 als Verbindlichkeit bzw. als Obligo zu verrechnen sind, einer Ermächtigung gemäß § 60 Abs. 4 Ziffer 1 BHG bedürfen. Demzufolge tritt § 1 des Bundesgesetzes mit Inkrafttreten des gegenständlichen Bundesgesetzes außer Kraft. Gemäß § 42 Abs. 3 des Bundesbahngesetzes sind über die Zuschüsse des Bundes gemäß § 42 Abs. 1 und Abs. 2 des Bundesbahngesetzes zwei gesonderte Verträge mit jeweils sechsjähriger Laufzeit abzuschließen. Diese Zuschüsse für den Betrieb und die Bereitstellung der Schieneninfrastruktur sind in die Vorbelastungen einzubeziehen. Dadurch wird sowohl die nötige Planungssicherheit für das Unternehmen geschaffen, als auch dem Grundsatz der Transparenz der Haushaltsführung des Bundes entsprochen.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates schafft daher die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen, die durch Investitionen bis 2022 und den damit induzierten Annuitäten über den Zeitraum bis 2071 entstehen. Die Investitionen basieren auf dem Rahmenplan 2017 bis 2022. Unter Zugrundelegung der aktuellen Zinsprognose ermächtigt der vorliegende Beschluss des Nationalrates dazu, Vorbelastungen in Bezug auf die Annuitäten in Höhe von 33,981 Milliarden Euro in den Finanzjahren 2017 bis 2022 zu begründen. Gleichzeitig ermächtigt der vorliegende Beschluss des Nationalrates dazu, im Zusammenhang mit den Zuschussverträgen gemäß § 42 Abs. 1 und Abs. 2 des Bundesbahngesetzes Vorbelastungen für den Zeitraum 2017 bis 2022 in Höhe von 8,785 Milliarden Euro einschließlich einer Vorsorge für Instandhaltungsaufwendungen für Naturkatastrophen in Höhe von 105 Mio. Euro. zu begründen. Diese Vorsorge erscheint auf Grund von Erfahrungen aus den Vorjahren sachlich geboten.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. November 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Edgar Mayer und Gerd Krusche.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 11 29

                                    Rene Pfister                                                                    Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender