9682 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Selbständiger Antrag gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates eingebracht und wie folgt begründet:

„(Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes):

Zu Z 1 bis 4 und 6 bis 7 (§§ 61, 82 Abs. 1, 88b Abs. 5, 196 Abs. 1 und 237 Abs. 1):

Die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates beträgt derzeit vier Jahre. Die Bedingungen der Arbeitswelt und die Anforderungen an die Belegschaftsvertretung haben sich jedoch seit der Einführung dieser Bestimmung vor 30 Jahren grundlegend verändert. Dies erfordert eine Stärkung der Kontinuität der Gremien. Darüber hinaus wurde auch die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates auf fünf Jahre verlängert. Aus diesem Grund soll die Tätigkeitsdauer der Belegschaftsvertretung auf fünf Jahre verlängert werden. Dies betrifft den Betriebsrat, den Zentralbetriebsrat und die Konzernvertretung sowie den EBR und den SE-Betriebsrat.

Zu Z 5 (§ 118 Abs. 1):

Derzeit hat jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf bis zu drei Wochen Bildungsfreistellung. Der Bildungsbedarf hat jedoch in den letzten Jahren – nicht zuletzt durch den technologischen Fortschritt – stark zugenommen. Betriebsratsmitglieder müssen sich im Rahmen ihrer Vertretungsaufgaben mit sehr komplexen Fragestellungen auseinandersetzen. Auch in Hinblick auf die Verlängerung der Tätigkeitsdauer der Gremien der Belegschaftsvertretung auf fünf Jahre soll der Anspruch auf Bildungsfreistellung ausgedehnt werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 12 19

                                  Adelheid Ebner                                                                     Rene Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender