9688 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden – HOG – Vereinbarung

Die Finanzausgleichspartner haben mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012) erstmals eine Beschränkung der Haftungsübernahmen durch Haftungsobergrenzen vereinbart und in der Folge autonom umgesetzt. Die resultierende Diversität der Regelungen führte zu einer nicht intendierten Verringerung der gesamtstaatlichen Transparenz des Systems der Haftungsobergrenzen. Von dieser Ausgangslage her wollen die Finanzausgleichspartner das System der Haftungsobergrenzen in Richtung Transparenz, Vollständigkeit und über Gebietskörperschaftsgrenzen hinausgehend vergleichbare Darstellungen weiterentwickeln.

Dazu nutzen die Vertragsparteien Empfehlungen, die der Rechnungshof anlässlich einer Prüfung der Haftungsobergrenzen im Bereich der Länder und Gemeinden (vgl. Bund 2015/7) erarbeitete. Haftungen der Gebietskörperschaften nehmen für verschiedene Sektoren der Privatwirtschaft, aber auch des öffentlichen Sektors eine bedeutende Rolle ein. Zwischen den Finanzausgleichspartnern gibt es einen Grundkonsens über die grundsätzliche wirtschaftspolitische Bedeutung und Notwendigkeit von Haftungen der Gebietskörperschaften, der mittels der dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG ausgedrückt wurde.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Michael Lindner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA, Dr. Heidelinde Reiter und Edgar Arwed Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Michael Lindner gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 12 19

                           Mag. Michael Lindner                                                           Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender