9696 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr
über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Entfall der Wirtschaftlichkeitsprüfung im Trassenfestlegungsverfahren;
- detailliertere Regelungen hinsichtlich der Prüfung volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte bei Bundesstraßenvorhaben durch das BMVIT und die ASFINAG;
- Ergänzung um ein in der Praxis gebräuchliches Zustimmungssurrogat bei der Umsetzung von objektseitigen Lärmschutzmaßnahmen.
Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.
An der Debatte beteiligten sich Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 12 19
Rene Pfister Hans-Jörg Jenewein, MA
Berichterstatter Vorsitzender