9705 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

– Erlangung der ärztlichen Berufsberechtigung durch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte;

– Übergangsbestimmungen für Ausbildungsstätten im Nachhang zur ärztlichen Ausbildungsreform;

– Ausnahme von der Sonderfachbeschränkung für klinisch tätige Fachärztinnen/Fachärzte hinsichtlich der Verabreichung von Impfungen;

– Entfall der Hauptberuflichkeit als Voraussetzung für eine amtsärztliche Tätigkeit;

–  genauere Beschreibung des zulässigen Tätigkeitsspektrums von Wohnsitzärztinnen/Wohnsitzärzten;

– Adaptierung von Berufspflichten, insbesondere Erweiterung der Kooperationspflicht und der Ausnahmetatbestände von der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht;

– Schaffung der Möglichkeit für die Absolvierung einer Famulatur für Personen mit ausländischem Medizinstudium, insbesondere auch Asylwerberinnen/Asylwerber, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, bereits im Stadium des Nostrifizierungsverfahrens;

– wahlrechtliche Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die im Jahr 2017 anstehenden Wahlen in den Landesärztekammern;

– Anpassung des disziplinarrechtlichen Aufsichtsrechts an verfassungsrechtliche Erfordernisse;

– Klarstellung im Rahmen der allgemeinen Aufsicht über die Österreichische Ärztekammer und der Ärztekammern in den Bundesländern.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Susanne Kurz und Gerd Krusche.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 12 19

                                  Adelheid Ebner                                                                    Gerd Krusche

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender