9706 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 8. Oktober 2015, G 20/2015-13, G 281/2015-8, Wortfolgen in § 67 GTG und in § 11a Abs.1 VersVG mit der Begründung als verfassungswidrig aufgehoben, dass das in § 67 GTG normierte Verbot der Erhebung und Verwendung von Ergebnissen genetischer Analysen des Typs 1 nicht sachlich gerechtfertigt sei, weil sich solche Untersuchungsergebnisse nicht wesentlich von jenen aus „konventionellen“, d.h. nicht mit gentechnischen Methoden durchgeführten Untersuchungen unterscheiden. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 in Kraft. Es soll daher § 67 GTG entsprechend geändert werden.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Herstellung der verfassungskonformen Rechtslage nach Aufhebung der Wortfolgen „und Versicherern“ und „oder Versicherungsnehmern oder Versicherungswerbern“ in § 67 GTG, BGBl. Nr. 510/1994, idF BGBl. I Nr. 127/2005, sowie des letzten Satzes in § 11a Abs. 1 VersVG, BGBl. 2/1959, idF BGBl. I Nr. 34/2012 durch den Verfassungsgerichtshof.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Heidelinde Reiter und Ferdinand Tiefnig.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 12 19

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                       Gerd Krusche

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender