9714 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat folgendes zum Ziel:

- Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verfahren

- Verbesserung der Datenqualität in den Registern

- Bessere Überprüfungsmöglichkeit der Identität Meldepflichtiger

- Verbesserung von Sicherheitsstandards

 

Der gegenständliche Beschluss umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

- Erweiterungen des Meldegesetzes 1991 um Regelungen, die zur Verbesserung der Datenqualität im

   ZMR beitragen, insbesondere durch elektronische Erfassung von Meldedaten aus Reisedokumenten

- Schaffung einer Regelung im Meldegesetz 1991, die die An- und Ummeldung mittels Bürgerkarte

   ermöglicht

- Regelung im Personenstandsgesetz 2013, auf Antrag Personenstandsurkunden für einen bestimmten

   Zeitpunkt zu erstellen und zu fertigen

- Eintragungsmöglichkeit für Fehlgeburten in das Personenstandsregister und Ausstellung von Urkunden

   ("Sternenkinder")

- Ermöglichung der Übermittlung von Erklärungen und Urkunden in elektronischer Form

- Erweiterung der Kompetenz der Standesämter zur Begründung eingetragener Partnerschaften

- Verwendung des Begriffes "Familienname" künftig auch für Menschen in eingetragener Partnerschaft

- Abschaffung der Freigrenze bis zu 10 kg betreffend des Erwerbs und Besitzes von Schießmitteln

- Verbot des Erwerbs, Besitzes und Führens von Schusswaffen und Munition für Asylwerber und

   unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältige Drittstaatsangehörige

- Schaffung einer Regelung im Waffengesetz 1996, die das Führen von privaten Waffen für Organe des

   öffentlichen Sicherheitsdienstes erleichtert

 

 

 

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter  im Ausschuss war Bundesrat Gregor Hammerl..

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert, David Stögmüller, Gerhard Schödinger und Ing. Hans-Peter Bock.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gregor Hammerl gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 12 19

                                Gregor Hammerl                                                            Gerhard Schödinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender