9716 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 tritt mit 31. Dezember 2016 außer Kraft, falls es nicht weiter verlängert wird. Die Wirtschaftslenkungsgesetze (Lebensmittelbewirtschaftungs-, Versorgungssicherungs- und Energielenkungsgesetz) regeln – wie zum Teil schon aus ihren Titeln hervorgeht – die Bewirtschaftung von verschiedenen Warengruppen und Energieträgern. Alle drei Gesetze haben das Ziel, den gesetzlichen Rahmen zur Bewältigung von außerordentlichen Krisenfällen abzugeben, und können erst durch die Erlassung entsprechender Verordnungen aktiviert werden.
An ein Auslaufen des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes ist nicht gedacht, da die Notwendigkeit eines gesetzlichen Instrumentariums besteht, um im Falle von Verknappungserscheinungen, die nicht mit marktwirtschaftlichen Maßnahmen behoben werden können, die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen und um allfällige völkerrechtliche Verpflichtungen umsetzen zu können.
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz wurde bisher immer nur befristet verlängert, zuletzt um zehn Jahre. Es soll daher wiederum eine Verlängerung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes um weitere zehn Jahre erfolgen.
Die einzige inhaltliche Änderung besteht in einer Adaptierung der Bestimmung betreffend Kundmachung von Verordnungen.
Die im Artikel I des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses enthaltenen Verfassungsbestimmungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Andreas Pum.
Zum/r Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Andreas Pum gewählt.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2016 12 19
Ing. Andreas Pum Martin Preineder
Berichterstatter Vorsitzender