9718 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird

Im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsprogramms der Bundesregierung sollen die bestehende Steuerungs- und Aufsichtsarchitektur sowie die finanziellen Rahmenbedingungen für die österreichische Normungsinfrastruktur im Bereich der Elektrotechnik an die bestehenden Gegebenheiten angepasst werden. Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden folgende Schwerpunkte im Elektrotechnikgesetz 1992 gesetzt:

-       Präzisierung der Aufsichtsregelungen;

-       Neuausrichtung der Finanzstruktur der elektrotechnischen Normung;

-       Erleichterter Zugang zu elektrotechnischen Normen und zur Mitarbeit im Normungsprozess für KMU; und

-       weitere Anpassungen im Elektrotechnikgesetz 1992, die insbesondere aus den Bestimmungen über die elektrotechnische Normung abzuleiten sind.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst vor allem die Festlegung des Anwendungsbereiches für die elektrotechnische Normungsorganisation, die Festlegung der Rechte und Pflichten der elektrotechnischen Normungsorganisation und die Festlegung der Anforderungen an die Erteilung der Befugnis. Schließlich wird auch eine gesetzlich verankerte Schlichtungsstelle eingeführt.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Peter Samt, Dr. Heidelinde Reiter, Rene Pfister und Ferdinand Tiefnig.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 12 19

                                 Marianne Hackl                                                      Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                 Berichterstatterin                                                            Vorsitzende-Stellvertreter