9732 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Reinhard Todt, Edgar Mayer, Mag.a Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen betreffend wirkungsvolle Maßnahmen gegen Hasskriminalität im Internet (223/A(E)-BR/2016)

Die Bundesräte Reinhard Todt, Edgar Mayer, Mag.a Nicole Schreyer, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Dezember 2016 den Entschließungsantrag betreffend wirkungsvolle Maßnahme gegen Hasskriminalität im Internet im Bundesrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Hassreden können Menschen und der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen. Mit dem geltenden Strafrecht wurden daher Regelungen gegen Entwürdigung durch Hasskriminalität entwickelt. Damit soll Schutz geboten werden, indem Schädigungen der Freiheit, Ehre, Integrität und Selbstbestimmung verhindert und sanktioniert werden.

Hasskriminalität ist kein neues Phänomen. In sozialen Medien, die auch eine Kehrseite haben, sehen wir aber eine neue Facette dieses schon bekannten Problems. Mit der digitalen Verbreitung von Informationen über webbasierte Services entstehen neue Gefahren. Das Internet führt zu einer veränderten Kommunikation und einer neuen Situation sowohl für Opfer von Straftaten als auch für Behörden bei der Strafverfolgung.

Um eine wirkungsvolle Durchsetzung der geltenden Bestimmungen auch bei geänderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten, braucht es mitunter eine Anpassung der Vorgangsweisen im Vollzug. Eine Reihe von Expertinnen und Experten, die im „Grünbuch Digitale Courage“ und in der parlamentarischen Enquete zu Wort gekommen sind, sehen in diesem Bereich Handlungsbedarf.

In der digitalen Kommunikation auftauchende Lücken bei den Handhaben gegen Hasskriminalität beeinträchtigen den Schutz vor Hassbotschaften. Welche angemessenen neuen Maßnahmen hier vom Gesetzgeber allenfalls zu setzen sind, muss noch Gegenstand weitergehender Untersuchungen und Beratungen sein.

Nach den bisherigen Beratungen ist festzuhalten, dass die Bundesregierung und der Gesetzgeber in diesem Bereich gefordert sind. Diese politischen Maßnahmen werden aber, angesichts der Problematik, zu kurz greifen. Daher ersuchen wir nicht nur alle Beteiligten ihre jeweiligen Möglichkeiten zu nutzen, um der Demütigung und Einschüchterung von Menschen entgegenzutreten.

Wir halten darüber hinaus fest, dass die Politik, die beteiligten Unternehmen und die Zivilgesellschaft gleichwohl die gesellschaftliche Pflicht haben, couragiert, selbstständig und gemeinsam den sozialen Zusammenhalts zu schützen. Um daran effektiv zu arbeiten, regen wir daher eine weiterführende partnerschaftliche Zusammenarbeit an.“


Der Justizausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 14. Februar 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mario Lindner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Werner Herbert, Mario Lindner, Stefan Schennach und Mag. Klaus Fürlinger.

Der Vertagungsantrag des Bundesrates Werner Herbert wurde abgelehnt

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mario Lindner gewählt.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Annahme des gegenständlichen Entschließungsantrages zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2017 02 14

                                  Mario Lindner                                                               Mag. Michael Raml

                                   Berichterstatter                                                                  2. Stv. Vorsitzender