9733 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Pendlerpauschale (195/A(E)-BR/2014)

Die Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. Februar 2014 einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Feber 2013 wurde die Pendlerpauschale „reformiert“. Unter anderem ist es seitdem erstmals auch für Teilzeitkräfte möglich, eine Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen. Weiters wurde der sogenannte "Pendler-Euro" eingeführt. Auch wenn bereits bei Beschlussfassung klar war, dass diese Änderung nicht zu der für die Pendler dringend notwendigen Erhöhung der Pendlerpauschale führen werde, wurde damals von allen Seiten versichert und vorgerechnet, dass es zu einer Verbesserung und auch zu einer (wenn auch nur leichten) finanziellen Erhöhung kommen werde.

Nun, ein Jahr nach der Einführung der Neuerungen haben sich diese Versprechen mittlerweile für viele betroffene Pendler als nicht richtig herausgestellt. Im Gegenteil - es gibt viel Aufregung um den offiziellen „Pendlerrechner“, der in vielen Fällen die Berechnungen falsch oder nicht nachvollziehbar gestaltet. Im Endergebnis kommt es in vielen Fällen zu einem massiven Nachteil für die betroffenen Pendler. Meist führt der neue "Pendlerrechner" dazu, dass, anstelle der großen Pendlerpauschale wie bisher nur mehr die kleine Pendlerpauschale in Anspruch genommen werden kann bzw. überhaupt kein Anspruch auf Pendlerpauschale mehr besteht. Und dies ohne dass sich für die Betroffenen die Rahmenbedingungen geändert hätten. Das heißt es wurden weder Wohn- noch Arbeitsort gewechselt, noch wurde das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln erweitert oder verbessert.

Dieser neue Pendler"ver"rechner, eine äußerst teure Neuerung mit angeblichen Erstellungskosten von mehr als 100.000.- € plus jährlichen Betriebskosten von ebenfalls 100.000.- €, wird immer mehr zu einem Ärgernis und führt zu großem Unverständnis vieler Pendler. Für jene, die einen weiten Weg zur Arbeit zurücklegen müssen, wird die jeweilige finanzielle Situation noch mehr verschlechtert. So hat ein „Pendlerrecher-Test“ der Arbeiterkammer bei 20 von 30 Fällen (!) eine Verschlechterung ergeben. Und das obwohl die Zumutbarkeitsbestimmungen angeblich sogar im Sinne der betroffenen Pendler verbessert wurden.“

Der Finanzausschuss hat diesen Antrag erstmals in seiner Sitzung am 8. April 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gerd Krusche.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA, Mag. Josef Taucher, Gerd Krusche und Christian Poglitsch.

Bundesrat Mag. Josef Taucher stellte den Antrag auf Vertagung der Verhandlungen über den Gegenstand. Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Der Finanzausschuss hat am 10. März 2015 die Beratungen über die vertagten Verhandlungen wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Werner Herbert und Rene Pfister.

Bundesrat Rene Pfister stellte den Antrag auf Vertagung der Verhandlungen über den Gegenstand. Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Der Finanzausschuss hat am 14. Februar 2017 die Beratungen über die vertagten Verhandlungen wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Werner Herbert.

 

Bei der Abstimmung fand der von den Bundesräten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Pendlerpauschale keine Mehrheit.

Aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Bundesrates ist ein Ausschussbericht über den Verlauf der gegenständlichen Verhandlungen zu erstatten.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt daher mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Antrag 195/A(E)-BR/2014 keine Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 02 14

                                Ing. Eduard Köck                                                        Mag. Reinhard Pisec, BA

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender