9736 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2017 betreffend Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits

Das vorliegende Abkommen hat zum Ziel, die engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Neuseeland noch weiter zu stärken sowie ein neues Klima und bessere Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Handels- und Investitionsströme zu schaffen.

Der Inhalt des gegenständlichen Abkommens stützt sich auf drei Säulen:

-       politische Zusammenarbeit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen von gemeinsamem Interesse, einschließlich Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen, Terrorismusbekämpfung, Förderung von Frieden und Sicherheit in der Welt, Zusammenarbeit in multilateralen Foren;

-       Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Handel, einschließlich Erleichterung der Handels- und Investitionsströme, und in sektoralen Wirtschafts- und Handelsfragen wie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen, Abbau technischer Handelshemmnisse und Rechte des geistigen Eigentums;

-       sektorale Zusammenarbeit, unter anderem in den Bereichen Forschung und Innovation, Bildung und Kultur, Migration, Terrorismusbekämpfung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität und justizielle Zusammenarbeit.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist in 23 Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst, wobei der Text gleichermaßen authentisch ist. Dem Nationalrat wurden gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 lit. b B-VG die authentische deutsche und englische Sprachfassung zur Genehmigung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. März 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ing. Hans-Peter Bock und Mag. Dr. Ewa Dziedzic.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2017 03 14

                                  Robert Seeber                                                               Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzende