9737 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2017 betreffend Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits

Mit dem vorliegenden Abkommen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Kasachstan für die EU große strategische (wichtiger Akteur in der Region, reichstes und größtes Land in Zentralasien) und wirtschaftliche Bedeutung (v.a. als Energielieferant) hat. Die Ziele des Abkommens spiegeln die wachsende Bedeutung von Kasachstan für die EU wider.

Das gegenständliche Abkommen umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:

-              Verbessertes Umfeld für die Wirtschaftszusammenarbeit

Sofern es gelingt, die im Abkommen vorgesehenen Schritte zur Liberalisierung des wirtschaftlichen Umfelds in Kasachstan umzusetzen (Annäherung an EU-Standards betreffend Rechtssicherheit und Transparenz für Investitionen etc.) werden für Unternehmen und staatliche Partner aus der EU günstigere Handlungsvoraussetzungen entstehen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. März 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Ewald Lindinger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 03 14

                                  Robert Seeber                                                               Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzende