9740 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 – SVÄG 2017)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

                         - Ausweitung des Anspruchs auf berufliche Rehabilitation auf die Voraussetzungen des Rehabilitationsgeldes

                         - Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage für die Durchführung der "Medizinischberufsorientierten Rehabilitation    (MBOR)"

                         - Einführung einer absoluten Verjährungsfrist sowie Begrenzung des Zeitraums für eine Bescheiderlassung in der Arbeitslosenversicherung

                         - Reduzierung der Beitragsleistung zum Sozial- und Weiterbildungsfonds

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. März 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates David Stögmüller.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 03 14

                              Inge Posch-Gruska                                                                 René Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender