9743 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegenden Initiativantrag am 1. Februar 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Art. 1 (Änderung des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes):

Mit der Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes im Jahre 2016 (tritt in Kraft mit 1. März 2017) waren die bisherigen Bezugnahmen auf die Fixbeträge nach dem KBGG im § 7 BMSVG obsolet und werden im vorgeschlagenen § 7 Abs. 1 erster Satz und Abs. 6 BMSVG durch statische Verweisungen auf den davor geltenden Gesetzestext des KBGG ersetzt. Lediglich hinsichtlich der Verweisungen der am Kinderbetreuungsgeldbezug direkt anknüpfenden Beitragsleistungen nach § 7 Abs. 5 BMSVG wird auf die Neuregelungen des Kinderbetreuungsgeldes für Geburten nach dem 28. Februar 2017 abgestellt. Beitragsgrundlage nach § 7 Abs. 5 BMSVG neu ist das jeweils individuell bezogene KBG. Im Wesentlichen besteht hinsichtlich der Neuregelungen der Verweisungen Kostenneutralität in Bezug auf die bisherige Regelung des § 7 BMSVG.

Art. 2 (Änderung des Landarbeitsgesetzes 1984):

Parallelbestimmungen zu Art. 1.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. März 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 03 14

                              Inge Posch-Gruska                                                                 René Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender