9746 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (202/A-BR/2014)

Die Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Oktober 2014 den Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird eingebracht und wie folgt begründet:

„Gerade Polizisten und Vertreter der Hoheitsverwaltung sind als Beamte besonders gefährdet, durch Unterstellungen und unwahre Behauptungen - meist aufgrund (medialer) Verfahrensvorteile oder aus reiner Schutzbehauptung - in unbegründete gerichtliche Verfolgungshandlungen zu geraten. Dadurch kann es zu erheblichen Nachteilen, von der Schädigung des Ansehens der eigenen Person bis hin zu schweren dienstrechtlichen Nachteilen und dienstlichen Schlechterstellungen, kommen. In der Vergangenheit gab es schon viele Beispiele für derartige Vorgehensweisen gegen Beamte. Diese wurden dann nicht immer zu deren Vorteil versetzt oder suspendiert. Vor allen in Zeiten, in welchen sich die Ressortverantwortlichen nicht hinter die eigenen Beamten stellen, sondern sofort ohne Beweis von der Schuld und dem Versagen der eigenen Ressortangehörigen ausgehen und dies auch in den Medien zum Besten geben, ist eine solche Schutzbestimmung speziell für Beamte unumgänglich.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Antrag erstmals in seiner Sitzungen am 4. November 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Herbert.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Klaus Fürlinger, Marco Schreuder und Werner Herbert.

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger stellt den Antrag auf Vertagung der Verhandlungen über den Gegenstand. Dieser Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Justizausschuss hat am 10. März 2015 die Beratungen über die vertagten Verhandlungen wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Werner Herbert und Dr. Magnus Brunner.

Bundesrat Dr. Magnus Brunner stellt den Antrag auf Vertagung der Verhandlungen über den Gegenstand. Dieser Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Justizausschuss hat am 19. Dezember 2016 die Beratungen über die vertagten Verhandlungen wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Werner Herbert.

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger stellt den Antrag auf Vertagung der Verhandlungen über den Gegenstand. Dieser Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Justizausschuss hat am 14. März 2017 die Beratungen über die vertagten Verhandlungen neuerlich aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Werner Herbert und Mag. Klaus Fürlinger.

Bei der Abstimmung fand der von den Bundesräten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (202/A-BR/2014) keine Mehrheit.

Aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Bundesrates ist ein Ausschussbericht über den Verlauf der gegenständlichen Verhandlungen zu erstatten.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Herbert gewählt.

Der Justizausschuss stellt daher mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Antrag 202/A-BR/2014 keine Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 03 14

                                Werner Herbert                                                             Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende