9752 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Zustellgesetz, das Bundesgesetz über die Ausstellung der Apostille nach dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Mutterschutzgesetz 1979, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Gleichbehandlungsgesetz, das Heimarbeitsgesetz 1960, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Arzneimittelgesetz, das Rohrleitungsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (Deregulierungsgesetz 2017)
Das vorgeschlagene Bundesgesetz verfolgt im Wesentlichen die nachstehenden Ziele:
– Im Bereich des E‑Governments (1. Abschnitt):
Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden
Elektronische Entgegennahme durch Unternehmen
Einheitliche Darstellung sämtlicher elektronischer Zustellstücke
Schaffung einer rechtliche Grundlage für die Ausstellung einer Apostille (Unterzeichnungsbestätigung gemäß dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung) auch in elektronischer Form
– Im Bereich Finanzen/Justiz/Familien (2. Abschnitt);
Vereinfachung des Zugangs zu Behördendokumenten
Verwaltungsreduktion für Bürgerinnen und Bürger im Falle eines Wohnsitzwechsels
One-Stop-Shop für elektronische Zustellung und elektronische Gründung im Unternehmensserviceportal
GmbH-Gründung mit Bürgerkarte/Handysignatur bzw. über das Unternehmensserviceportal (USP)
– Im Bereich des Arbeitsrechts (3. Abschnitt):
Entfall von Auflagepflichten
– Im Bereich der Gesundheit (4. Abschnitt):
Vermeidung eines vermeidbaren Aufwandes für die öffentliche Hand
Maßnahmen zur Risiko- und Schadenminimierung (Risk and Harm Reduction)
– Im Bereich des Verkehrs (5. Abschnitt):
Vollständige Umsetzung der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid [und zur Änderung näher bezeichneter Rechtsakte]
Verwirklichung des „One-Stop-Shop-Prinzips“ im Kraftfahrrecht bei Namens- oder Wohnsitzänderung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Kern.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Dr. Heidelinde Reiter und Wolfgang Beer.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Kern gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 04 04
Sandra Kern Dr. Magnus Brunner, LL.M
Berichterstatterin Vorsitzender