9754 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Immissionsschutzgesetz – Luft, das Klimaschutzgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Chemikaliengesetz 1996, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das BFW-Gesetz, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Produktenbörsegesetz, das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, das Klima- und Energiefondsgesetz 2007 und das Spanische Hofreitschule- Gesetz geändert und das Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung, das Börsesensale-Gesetz und das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft aufgehoben werden (Verwaltungsreformgesetz BMLFUW)

Eine im März 2015 im BMLFUW im Auftrag des HBM eingerichtete Deregulierungskommission hat in ihrem Bericht vom Februar 2016 als Entscheidungsgrundlage umfassende Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung im Bereich des Wasserechtes identifiziert.

Mit den Vorschlägen soll ein kleiner Beitrag zu einer weiteren Entbürokratisierung geleistet werden können, damit es Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden künftig vielleicht „etwas leichter haben“ werden.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Änderungen im Verfahrensbereich (Widerstreit, Kollaudierungen,… ),

- Entfall oder Straffung von gesetzlichen Bestimmungen (Bewilligungstatbestand, einer Verbotsmöglichkeit, Gewässerbeschau, ...),

- Verlängerung von Fristen (Bewilligungsdauer, Sanierungs- bzw. Projektvorlagefrist..),

- Erweiterung des möglichen Auftragnehmerkreises bei der Aufsicht,

- Verflachung der Hierarchien,

- Schaffung eines geregelten Datenmanagements.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Kern.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Heidelinde Reiter und Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Kern gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 04 04

                                    Sandra Kern                                                         Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender