9755 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

Die verstärkte bilaterale Kooperation soll die in den vergangenen Jahren im Rahmen multilateraler EU-Kooperationsprojekte und –initiativen intensivierte Kooperation mit Bosnien und Herzegowina weiter vertiefen und die Basis für weitergehende Kooperationen im Rahmen von nationalen, europäischen und internationalen Programmen legen. Das Abkommen trägt darüber hinaus zur Stärkung der bilateralen diplomatischen Beziehungen mit Bosnien und Herzegowina und der völkerverbindenden Freundschaft bei.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Susanne Kurz, Ingrid Winkler und Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.             gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.             dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2017 04 04

                               Anneliese Junker                                                                   Josef Saller

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender