9756 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs-gesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Gesetzliche Verankerung von Grundsätzen für das Finanzmanagement des Bundes;

-       Möglichkeit zur Bündelung des Finanzmanagements bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA).

Während der Bund bereits im Jahr 2010 durch Bestimmungen im Bundeshaushaltsgesetz und im Bundesfinanzierungsgesetz die gesetzlichen Grundlagen für ein wirkungsvolles Finanzmanagement geschaffen bzw. weiterentwickelt hat (insbesondere risikoaverse Richtlinien für die ÖBFA), besteht bisher auf gesetzlicher Ebene kein Spekulationsverbot für den Bund, dessen Rechtsträger und die Sozialversicherungsträger. Es soll ein gesetzliches Gebot, die mit der Finanzgebarung notwendigerweise verbundenen Risiken auf ein Mindestmaß zu beschränken, verankert werden.

Gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG steht dem Bundesrat betreffend Art. 1 (Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013) kein Mitwirkungsrecht zu.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Heger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA, Dr. Heidelinde Reiter und Ing. Bernhard Rösch.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Heger gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 04 04

                                    Peter Heger                                                                    Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender