9766 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Firmenbuchgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz und das Gerichtsgebühren­gesetz geändert werden (BRIS-Umsetzungsgesetz – BRIS-UmsG)

Die Richtlinie 2012/17/EU zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern (im Folgenden: BRIS-Richtlinie), ABl. Nr. L 156 vom 16.06.2012 S. 1, ist bis 8. Juni 2017 umzusetzen.

 

Nach der BRIS-Richtlinie soll der grenzüberschreitender Zugang zu Unternehmensinformationen über das Europäische Justizportal erleichtert werden; außerdem ist in bestimmten Fällen eine automatisierte Kommunikation zwischen den nationalen Registerbehörden der Mitgliedstaaten über eine zentrale "Europäische Plattform" vorgesehen.

 

Zur Umsetzung der BRIS-Richtlinie ist eine Änderung des Firmenbuchgesetzes (FBG), des EU-Verschmelzungsgesetzes (EU-VerschG) und des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) erforderlich.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Novak.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Novak gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 04 04

                                  Günther Novak                                                              Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende