9770 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Albaniens, Andorras, Armeniens, Marokkos, der Russischen Föderation, der Seychellen, Singapurs zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Die vorgesehenen Annahmeerklärungen fallen nach der Rechtsprechung des Gerichtshof der EU in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Ein Ermächtigungsbeschluss der Europäischen Union liegt jeweils vor und ist mit diesem Instrument auszuführen.

Das Ziel besteht in der Kooperation in internationalen Kindesentführungsangelegenheiten.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 04 04

                                  Martin Weber                                                               Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende