9774 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates sollen im Wesentlichen Anpassungen an das Unionsrecht vorgenommen werden.

Das Konzept diätetischer Lebensmittel wurde mit 20. Juli 2016 aufgegeben. Regelungen zu Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, Getreidebeikost und andere Beikost, Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung bleiben weiterhin im Rahmen neuer delegierter Rechtsakte bestehen. Sämtliche dieser Lebensmittelkategorien werden nun unter dem Begriff "Lebensmittel für spezielle Gruppen" zusammengefasst. Weiters wird die Definition des Verbots der Irreführung jenem der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel angepasst.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 04 04

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                       Gerd Krusche

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender