9775 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (GBRG-Novelle 2017)

In Folge der Evaluierung der Entschließung des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend § 12 Gesundheitsberuferegister-Gesetz (vgl. 165/E NR 25. GP) ist es erforderlich, diese Bestimmung anzupassen. Weiters haben die Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes gezeigt, dass weitere Anpassungen insbesondere im Hinblick auf das Registrierungsverfahren, den Beginn der Registrierung und die Entscheidungsfrist für die Registrierungsbehörden erforderlich sind.

Diese Änderungen des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes erfordern auch entsprechende Adaptierungen in den beiden betroffenen Berufsgesetzen, dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und dem MTD-Gesetz. Im Rahmen dieser Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-Novelle erfolgen weiters Anpassungen an die im Rahmen der Novelle 2016, BGBl. I Nr. 75/2016, geänderten Bezeichnungen bzw. einzelne Nachbesserungen.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 04 04

                                  Adelheid Ebner                                                                    Gerd Krusche

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender