9776 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

             - Einer Anregung des Rechnungshofes folgend, wird vorgeschrieben, dass sich die Apothekerkammer eine Haushaltsordnung zu geben hat.

             - Die unbefristete Bestellung des Disziplinaranwalts und seines Stellvertreters ist nicht mehr zeitgemäß und unpraktikabel.

             - Es besteht keine Notwendigkeit dafür, einen strengeren Maßstab an das Anwesenheitsquorum der Abteilungsausschüsse zu legen, als es für die Delegiertenversammlung und den Kammervorstand vorgesehen ist.

             - Im Lichte des Art 120 B-VG sind Aufgaben der Österreichischen Apothekerkammer im übertragenen Wirkungsbereich ausdrücklich als solche zu bezeichnen.

             - Klarstellung, dass die Wahlen in die Delegiertenversammlung unmittelbar beim VfGH angefochten werden können.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 04 04

                                  Adelheid Ebner                                                                    Gerd Krusche

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender