9777 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegende Initiativantrag der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen wurde am 2. März 2017 im Nationalrat eingebracht und war wie folgt begründet:

„Zu den Z 1 bis 3 (§§ 420 Abs. 3 und 423 Abs. 1 Z 3 ASVG):

§ 420 Abs. 2 ASVG ist seit dem Zeitpunkt der Neufassung des § 420 ASVG mit dem BGBl. I Nr. 20/1994 und somit auch in der geltenden Fassung in Ziffern unterteilt. Die mit dem BGBl. I Nr. 162/2015 vorgenommene Änderung der Verweise in den §§ 420 Abs. 3 und 423 Abs. 1 Z 3 ASVG bedarf daher einer redaktionellen Berichtigung.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 04 04

                                  Adelheid Ebner                                                                    Gerd Krusche

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender