9778 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden

Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2011 wurde die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung im Berufsreifeprüfungsgesetz implementiert. Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sollen vor der erstmaligen Durchführung der teilzentralen standardisierten Berufsreifeprüfung im Haupttermin 2017 Anpassungen an die entsprechenden Bestimmungen im Schul- und Externistenprüfungswesen erfolgen sowie Klarstellungen vorgenommen und redaktionelle Versehen bereinigt werden.

Weiters bildete bei der im Rahmen des Schulrechtsänderungsgesetzes 2016, BGBl. I Nr. 56/2016, erfolgten Novelle zum Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich der Schulen und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes (Prüfungstaxengesetz) die Systemänderung bei der Abgeltung der Prüfungstaxen für einzelne Mitglieder der Prüfungskommissionen (Vorsitzende/r, Schulleiter/in, Klassenvorständin bzw. Jahrgangsvorständin oder Klassenvorstand bzw. Jahrgangsvorstand sowie Schriftführer/in) einen wesentlichen Bestandteil.

Den genannten Personen gebührte für alle im Rahmen einer Reifeprüfung sowie einer Reife- und Diplomprüfung einer Kandidatin oder einem Kandidaten abgenommenen Teilprüfungen nach dem Abschluss aller Teilprüfungen eine Prüfungstaxe. Die für die Reifeprüfungen sowie für die Reife- und Diplomprüfungen für sieben Teilprüfungen vorgesehene einheitliche Prüfungstaxe wurde dahin gehend aliquotiert, dass künftig für jede einzelne Teilprüfung 1/7 der bisherigen Prüfungstaxe gebühren sollte.

Die Abgeltung der Prüfungstätigkeit bei der Berufsreifeprüfung richtete sich nach den für die entsprechenden Externistenreifeprüfungen vorgesehenen Prüfungstaxen. Da sich die Berufsreifeprüfung nur aus vier Teilprüfungen zusammensetzt, erhalten die Vorsitzende oder der Vorsitzende der betreffenden Prüfungskommission insgesamt für die den einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten abgenommenen Prüfungen künftig 4/7 der ursprünglich vorgesehenen Prüfungstaxe vergütet.

Darüber hinaus sollen redaktionelle Versehen korrigiert werden.

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Hubert Koller, MA.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller, René Pfister, Gregor Hammerl und Hubert Koller, MA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Hubert Koller, MA gewählt.


Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 04 04

                              Hubert Koller, MA                                                          Mag. Klaus Fürlinger

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender