9780 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeiten zum Ziel.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Armin Forstner, MPA.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Armin Forstner, MPA gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2017 04 04
Armin Forstner, MPA Gerhard Schödinger
Berichterstatter Vorsitzender