9783 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Funkanlagen (Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz – FMaG 2016)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst Neuerungen im FMaG 2016. Das FMaG 2016 basiert auf dem bislang bewährten FTEG (Bundesgesetz für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen), in welchem nicht nur die erforderlichen Verpflichtungen von Wirtschaftsakteuren sondern auch die zur Vollziehung zuständigen Behörden und behördliche Befugnisse bereits grundsätzlich geregelt sind. Auf Grund der Richtlinie 2014/53/EU ergab sich folgender Neuregelungsbedarf:

-       Marktüberwachung durch die Fernmeldebehörde ausschließlich im Hinblick auf Funkanlagen

-       Übernahme der Definitionen aus der die Richtlinie 2014/53/EU und Anpassung des Gesetzestextes an die neue Diktion sowie detaillierte Zusammenfassung der Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure (d.s. Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler)

-       Es wird der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie als notifizierende Behörde eingerichtet. Regelungen über das Notifizierungsverfahren und über Beschwerdeverfahren gegen Feststellungen notifizierter Stellen werden aufgenommen

-       Ausgestaltung der durch die Behörde zu setzenden Aufsichtsmaßnahmen durch Schaffung der Möglichkeit der Warnung vor gefährlichen Produkten in den Medien und durch Aufnahme von Regelungen betreffend die Aufsicht über via Fernabsatz auf dem Markt bereit gestellte Produkte

-       Anpassung der Strafbestimmungen.

 

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller und Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.


Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 04 04

                                  Renate Anderl                                                                 Stefan Schennach

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender