9786 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht vor, einen Schutzbereich um jede Versammlung vorzusehen. Mit der Anzeige der Versammlung ist auch der Schutzbereich festgelegt. Innerhalb dieses Schutzbereiches dürfen andere Versammlungen nicht stattfinden. Dies soll gewährleisten, dass eine ordnungsgemäß angezeigte Versammlung auch den Raum und Rahmen hat, ungestört abgehalten werden zu können.

Im Hinblick darauf, dass der Auftritt Vertreter ausländischer Staaten in Österreich nicht dem Schutzbereich des Grundrechts unterfällt, soll eine ausdrückliche Untersagungsmöglichkeit für jene Fälle normiert werden, in denen – im Anwendungsbereich des Art. 16 EMRK – eine politische Tätigkeit von Ausländern einer Beschränkung unterworfen werden kann.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Mai 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Kern.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert und Mag. Dr. Ewa Dziedzic.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Kern gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 05 09

                                    Sandra Kern                                                                Gerhard Schödinger

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender