9787 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

- Regelung der befristeten Zulassung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten und Kroatien nach den Vorgaben der Saisonarbeiter-Richtlinie, jedoch unter weitestgehender Beibehaltung des geltenden Saisoniermodells;

- Aufhebung der Sonderregelungen für ErntehelferInnen aus Drittstaaten und Kroatien im ASVG in Umsetzung der Saisonarbeiter-Richtlinie;

- Neuregelung der flexiblen und beschleunigten Zulassung von unternehmensintern transferierten drittstaatsangehörigen Schlüsselkräften, SpezialistInnen und Trainees anstelle der bisherigen Regelungen für Rotationsarbeitskräfte;

- Einführung einer EU-Überlassungsbestätigung für grenzüberschreitend aus anderen EU-/EWRMitgliedstaaten überlassene Arbeitskräfte;

- Verbesserte Zulassungskriterien für Start-up-GründerInnen nach den Vorgaben des Maßnahmenpakets zur Stärkung der Start-ups in Österreich;

- Einbeziehung von Bachelor- und (PhD-)DoktoratsstudienabsolventInnen in das Rot-Weiß-Rot-Karten-System;

- Verlängerung des Aufenthaltsrechts von StudienabsolventInnen für die Arbeitssuche;

- Vereinheitlichung des zulässigen Beschäftigungsausmaßes für Studierende und StudienabsolventInnen;

- Verlängerung der Geltungsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte;

- Verbesserung des Punktesystems für Fachkräfte in Mangelberufen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Mai 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Hubert Koller, MA.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller, Ing. Bernhard Rösch und Mario Lindner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Hubert Koller, MA gewählt.

 

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 05 09

                              Hubert Koller, MA                                                                  René Pfister

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender