9791 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 geändert wird

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 29. März 2017 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Zu Z 1 (§ 17):

Der bisherige Text des § 17 verlangt, dass ein ‚Begleitpapier oder ein sonstiger Nachweis‘ mitzuführen und vorzuweisen ist und stellt damit vom Wortlaut her auf eine (physisch vorhandenes) Papierdokument ab. Eine solche Vorgabe ist nicht mehr zeitgemäß, da mittlerweile im Bereich des Warenverkehrs elektronische Frachtdokumente – die die erforderlichen Angaben enthalten – Standard geworden sind.

Zu Z 2 (§ 21):

Klarstellung, dass die Finanzpolizei als Organ der Abgabenbehörde - vor allem bei unerlaubter Kabotage - tätig werden kann.

Zu Z 3 und 4 (§ 23 Abs. 1 Z 8 und Abs. 2 Z 4):

Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1072/09 regelt, unter welchen Bedingungen Kabotage zulässig ist. Gemäß Abs. 3 leg. cit. sind unter anderem Belege mit bestimmten, in der Verordnung näher genannten Inhalten erforderlich.  Um die Rechtslage in Österreich zweifelsfrei zu gestalten, wird nach deutschem Vorbild eine explizite Mitführverpflichtung entsprechender Belege für den Lenker (§ 23 Abs. 2 Z 4) festgelegt sowie eine Verpflichtung für den Unternehmer, dafür zu sorgen, dass solche Belege vorhanden sind und mitgeführt werden (§ 23 Abs. 1 Z 8).“

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Mai 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Nicole Schreyer und Peter Samt.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 05 09

                                 Wolfgang Beer                                                         Hans-Jörg Jenewein, MA

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender