9797 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Datenschutzbericht 2016 (III-620-BR/2017 d.B.)

Bei der Datenschutzbehörde sind im Jahr 2016 180 Individualbeschwerden eingelangt. Außerdem wurden 430 Kontroll- und Ombudsmannverfahren eingeleitet und in rund 2.000 Fällen Rechtsauskünfte erteilt. Damit bewegt man sich in der Größenordnung der letzten Jahre. Signifikant gestiegen sind die Genehmigungen im internationalen Datenverkehr, hier schlug die Aufhebung der so genannten Safe-Harbor-Regelung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) durch. Eine große aktuelle Herausforderung für die Behörde ist die neue Datenschutzgrundverordnung der EU, die im Mai 2018 in Kraft treten wird.

Positiv wird vermerkt, dass das Bewusstsein für den Datenschutz in den letzten Jahren merklich gestiegen ist. In diesem Sinn gibt es auch großes Interesse an der Expertise der Behörde, was notwendige Vorbereitungsschritte von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung betrifft. Die Behörde selbst wird trotz des Wegfalls des Datenverarbeitungsregisters künftig zusätzliches Personal benötigen, in welchem Umfang wird erst dann feststehen, wenn der Entwurf für ein nationales Datenschutzgesetz vorliegt.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 30. Mai 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Poglitsch.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Werner Herbert und Dr. Heidelinde Reiter.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Poglitsch gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 den Antrag, den Datenschutzbericht 2016 (III-620-BR/2017 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2017 05 30

                             Christian Poglitsch                                                   Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender