9801 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen (Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – KIG 2017)

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden zusätzliche Investitionen in Höhe von 175 Millionen Euro für Städte und Gemeinden zur Modernisierung der Infrastruktur, abzüglich der Abwicklungskosten, in Form eines Zweckzuschusses bereitgestellt. Die maximale Höhe des Zweckzuschusses liegt bei 25% der Gesamtkosten eines Projekts.

Die Anträge auf Gewährung eines Zweckzuschusses sind vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 einzubringen. Die Anträge werden von einer Abwicklungsstelle geprüft; die Zuerkennung und Auszahlung des Zweckzuschusses an die jeweilige Gemeinde erfolgt durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Abrechnungen sind bis spätestens 31. Jänner 2021 beizubringen, wodurch eine rasche Umsetzung der Projekte gewährleistet ist.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Mai 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Heger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Peter Samt, Inge Posch-Gruska, Dr. Heidelinde Reiter, Gerd Krusche und Peter Oberlehner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Heger gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 05 30

                                    Peter Heger                                                                    Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender