9804 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird - WKG-Novelle 2017

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden die Kammermitglieder entlastet. So entfällt etwa bei Unternehmensgründungen im ersten Jahr nach der Gründung die Pflicht zur Zahlung der Grundumlage. Vorgesehen ist auch die Einführung eines degressiven Staffeltarifs, der wiederum dazu führt, dass mit steigendem Vorsteuervolumen die Belastung durch die Umlage sinkt. Darüber hinaus wird die Bemessungsgrundlage um die auf Investitionen entfallenden Umsatzsteuern verringert. Gänzlich gestrichen wird die Pflicht zur Zahlung einer mehrfachen Grundumlage. Bei Vorliegen von mehreren Gewerbeberechtigungen, die allesamt zur Mitgliedschaft in ein und derselben Fachorganisation führen, ist damit in Zukunft nur noch die Grundumlage für die Mitgliedschaft in einer einzigen Fachorganisation zu zahlen.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Mai 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Heidelinde Reiter, Sonja Zwazl, René Pfister und Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 05 30

                                 Marianne Hackl                                                                    Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende