9808 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzgutgesetz 1997 geändert wird (1584 d.B.)

 

Zur Umsetzung einiger EU-Richtlinien (2014/96/EU, 2014/97/EU und 2014/98/EU) werden mit diesem Beschluss des Nationalrates detailliertere Vorschriften für das Inverkehrbringen von höherwertigem Pflanzgut (Vorstufen-, Basis- und zertifiziertem Material) erlassen. Die Vorschriften für die Registrierung von Sorten (insbesondere von Obstpflanzgut) werden neu geregelt. Die Vorschriften betreffend die Registrierung von Versorgern und deren Pflichten werden näher präzisiert.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Mai 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ing. Hans-Peter Bock, Stefan Schennach und Ferdinand Tiefnig.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 05 30

                               Ferdinand Tiefnig                                                              Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender