9812 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates sollen vorwiegend weitere Durchführungsmaßnahmen im Bereich der amtlichen Kontrolle vorgenommen werden.
Es wird die Zuständigkeit für Kontrollen von biologischen Sendungen bei der Einfuhr aus Drittstaaten geregelt. Hiefür sind Bundesorgane zuständig, Teile der Kontrolle können jedoch an weitere Stellen übertragen werden. Die amtliche Kontrolle und die Vollziehung erleichternde und verbessernde Maßnahmen werden vorgesehen.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juni 2017 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Heidelinde Reiter, Gerd Krusche, Mag. Susanne Kurz und Ferdinand Tiefnig.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juni 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 06 20
Inge Posch-Gruska Gerd Krusche
Berichterstatterin Vorsitzender