9814 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (2171/A)

Die Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 17. Mai 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich sollen die besten Köpfe an den Hochschulen studieren. Die Finanzierbarkeit eines Studiums hängt allerdings trotz staatlicher Studienförderung vom Einkommen und Vermögen der Eltern ab. Mitverantwortlich dafür ist die Nicht-Valorisierung der Studienbeihilfen, die schleichend eine neue soziale Zugangsbarriere zu den Hochschulen aufgebaut hat. Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/18 wurde daher ein Ausbau des Studienbeihilfensystems durch Anhebung der Beihilfenhöhe und der Einkommensgrenzen vereinbart. Diese Maßnahme wird mit diesem Antrag umgesetzt, der vor allem dem Ziel dient, die Beihilfenhöhe und die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Studienbeihilfe zu erhöhen. Konkret sieht der Antrag eine Valorisierung der Studienbeihilfe (seit 2008) um die Inflation von rund 18% vor. Darüber hinaus haben Evaluierungen des Studienförderungsgesetzes festgestellt, dass vor allem ältere Studierende auf Grund steigender Lebenserhaltungskosten zunehmend in finanziellen Schwierigkeiten sind. Weitere Zuschläge für ältere Studierende sollen treffsicher ihre finanzielle Lage verbessern.“

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juni 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Andreas Pum.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Heidelinde Reiter, Ingrid Winkler, Stefan Schennach und Mag. Susanne Kurz.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Andreas Pum gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juni 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 06 20

                               Ing. Andreas Pum                                                                   Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender