9819 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Erstellt am 29.06.2017

Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,

die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden

Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 39 wird folgender Abs 4 angefügt:

„(4) Für die Verfahren nach dem ersten, zweiten und dritten Abschnitt richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der Lage des Vorhabens.“

2. In § 40 Abs. 5 wird die Wortfolge „§§ 5 Abs. 6, 10 Abs. 4 sowie § 12 Abs. 2 und 3“ ersetzt durch die Wortfolge „§§ 3b, 5 Abs. 6 und 10 Abs. 4“.