9819 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird
Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:
Die bisherige Novellierungsanordnung wird mit Ziffer 2 bezeichnet, dieser wird folgende Ziffer 1 vorangestellt:
„1. In § 39 wird folgender Abs 4 angefügt:
„(4) Für die Verfahren nach dem ersten, zweiten und dritten Abschnitt richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der Lage des Vorhabens.““