9821 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Aktiengesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert sowie aktienrechtliche Sonderregelungen über die planmäßige Abgabe von Aktien einer Arbeitgebergesellschaft erlassen werden (Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 – MitarbeiterBetStG 2017)

 

Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:

Der oben genannte Gesetzestext wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 (Änderung des Einkommenssteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

1. Z 5 lit. c lautet:

„c) In Z 8 wird die Wortfolge „Privatstiftung im Sinne des § 4 Abs. 11 Z 1 lit. c bis zu einem Betrag von 1.460 Euro [20.000 S] jährlich" durch die Wortfolge ,,Belegschaftsbeteiligungsstiftung im Sinne des § 4d Abs. 3 bis zu einem Betrag von 4 500 € jährlich" ersetzt.“

2. Z 6 lautet:

„6. In § 27 Abs. 5 Z 7 zweiter Teilstrich wird die Wortfolge "Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11 Z 1 bis zu einem Betrag von 1.460 Euro jährlich“ durch die Wortfolge ,,Belegschaftsbeteiligungsstiftungen im Sinne des § 4d Abs. 3 bis zu einem Betrag von 4 500 Euro jährlich" ersetzt.“

II. Artikel 2 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

In Z 2 wird der Betrag „1 460 Euro“ durch den Betrag „4 500 Euro“ ersetzt.