9838 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegenden Initiativantrag am 17. Mai 2017 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Um die unternehmensbezogene Forschungstätigkeit weiterhin attraktiv zu gestalten, soll die Forschungsprämie ab 2018 auf 14% erhöht werden. Damit wird die Position Österreichs im internationalen Förderumfeld gestärkt. Die positiven Auswirkungen der Forschungsförderung kommen der gesamten österreichischen Volkswirtschaft zu Gute.

Österreich hat im internationalen Vergleich ein gut ausgebautes System von direkter und indirekter Forschungsförderung (Forschungsprämie). Über die Jahre wurden sowohl die direkte als auch die indirekte Förderung ausgebaut, die direkte Förderung dabei viel umfangreicher als die indirekte.

Am 15. März 2017 hat das mit der Evaluierung der Forschungsprämie beauftragte Konsortium (WPZResearch, KMU Forschung Austria, IHS) seinen Endbericht vorgelegt. Die Evaluierung hat gezeigt, dass die Forschungsprämie vor allem bei kontinuierlich F&E-betreibenden Unternehmen unterstützend wirkt. Die Forschungsprämie wirkt dabei mehr in die Tiefe als in die Breite, d.h. bei bereits F&E-intensiven Unternehmen verstärkt die Forschungsprämie die Forschungstätigkeit zusätzlich. Effekte zeigen sich dabei vor allem in Hinblick auf die Ermöglichung von mehr Investitionen in für F&E notwendige Infrastruktur, die Übernahme eines höheren technologischen Risikos, beschleunigende Effekte auf die Projektumsetzung sowie bei international tätigen, forschungsintensiven Unternehmen auch im Bereich der Standortsicherung. Zum Teil wurden aufgrund der Forschungsprämie F&E-Aktivitäten nach Österreich verlagert und mehr F&E-Verantwortung hier angesiedelt. Insgesamt verschafft die Forschungsprämie den Unternehmen eine höhere Flexibilität.

Vor dem Hintergrund dieses Befundes soll mit der nunmehrigen Änderung der Prämiensatz von 12% auf 14% erhöht werden. Im internationalen Förderumfeld steigert das die Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort. Die Maßnahme kann zudem dazu beitragen, den Aufholprozess zu den in der Forschungsförderung als „Innovation Leader“ eingestuften Volkswirtschaften zu beschleunigen, zumal die Aufnahme in diese Gruppe erklärtes Ziel der FTI-Strategie der österreichischen Bundesregierung ist.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Heger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA und Dr. Heidelinde Reiter.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Heger gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                                    Peter Heger                                                                    Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender