9841 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteuergesetz 1995 und das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert werden

Die Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegenden Initiativantrag am 7. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1 Änderung des Tabaksteuergesetzes 1995

Zu Z 1 und Z 2:

In § 4 Abs. 1 Z 1 sollen die Tabaksteuersätze für Zigaretten dahingehend umstrukturiert werden, dass das mengenbezogene Steuerelement angehoben und das wertabhängige Steuerelement gesenkt wird. Für Feinschnitttabake soll in § 4 Abs. 1 Z 3 die Mindestverbrauchsteuer angepasst werden.

Zu Artikel 2 Änderung des Tabakmonopolgesetzes 1996

Zu Z 1 und 2 (§ 38 Abs. 7):

Die vorgeschlagene moderate Erhöhung der Mindesthandelsspannen für Zigaretten und Feinschnitttabake mit 1. August 2017 betrifft niedrigpreisige Fabrikate und soll der Absicherung der wirtschaftlichen Existenz der Trafikanten dienen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Heger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Heger gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                                    Peter Heger                                                                    Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender