9842 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegenden Initiativantrag am 7. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zur Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes

Das Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG) stellt zur Definition der ihm unterliegenden Kraftfahrzeuge auf die Kombinierte Nomenklatur der Europäischen Union (Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, ABl. Nr. L 256 vom 7.9.1987, S. 1, sowie die zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften) ab. Die vorgeschlagene Änderung soll verhindern, dass zu erwartende Änderungen der geltenden Kombinierten Nomenklatur betreffend die Einreihung der beschriebenen Fahrzeuge zu Folgeänderungen im Bereich der Normverbrauchsabgabe führen. Für diese Fahrzeuge, die nach allgemeinem Sprachgebrauch in Österreich als Lkw angesehen werden und die bislang nicht der Normverbrauchsabgabe unterlagen, soll – wie bisher - eine Befreiung vorgesehen werden. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Änderungen auf EU-Ebene ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Wahrung der Kontinuität der bisherigen steuerlichen Behandlung sollen die Änderungen gemeinsam mit den betreffenden Änderungen der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur in Kraft treten.“

Im Zuge der Debatte im Finanzausschuss des Nationalrates haben die Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß und Kai Jan Krainer einen Abänderungsantrag eingebracht, der ebenfalls dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegt und wie folgt begründet war:

„Wie Rückfragen zeigten, scheint die Formulierung im Initiativantrag missverständlich. Technisch betrachtet handelt es sich nicht um eine Änderung der Kombinierten Nomenklatur, sondern um den Erlass einer Einreihungsverordnung. Diese Verordnung ist eine rechtsverbindliche Auslegung der existierenden Rechtstexte der Kombinierten Nomenklatur. Zur Klarstellung soll dies im Text präzisiert werden.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Heger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Heger gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                                    Peter Heger                                                                    Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender